Beitragssatzung/Geschäftsordnung
des „Förderverein der Staatlichen Schulen in Kaulsdorf/Leutenberg e.V.“
§ 1
Jahresbeitrag
1. Die angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge.
Einzelpersonen: 12,00 €
juristische Personen:
1 – 10 Angestellte: 50,00 €
11 – 50 Angestellte: 125,00 €
ab 101 Angestellte: 250,00 €
Gebietskörperschaften je Einwohner: 0,15 €
Vereine, Organisationen, Verbände 12,00 €
Schüler, Auszubildende und Studenten sind beitragsfrei.
§ 2
Fälligkeit, Zahlungsweise, Säumigkeit
1. Der Jahresbeitrag wird jeweils bis zum 31. Oktober eines Jahres auf das Vereinskonto überwiesen. (Zahlungsgrund: Beitrag 20..) Der Verein empfiehlt dafür die Einrichtung eines Überweisungsdauerauftrages.
2. Beginnt eine Mitgliedschaft nicht mit Anfang eines Jahres, so ist ebenfalls der vollständige Jahresbeitrag für das begonnene Jahr zu entrichten.
3. Erfolgt bis zum genannten Datum (31. Oktober) keine Beitragszahlung, ist der Vorstand verpflichtet dem Mitglied in schriftlicher Form eine Erinnerung zur Beitragszahlung mit einer erneuten Frist zukommen zu lassen. Verstreicht diese Frist ebenfalls ohne eine Beitragszahlung, wechselt die aktive Mitgliedschaft bis zum Ende des laufenden Jahres in eine stille Mitgliedschaft. Das bedeutet: Das Mitglied kann keinen Gebrauch seines Mitbestimmungsrechtes für sich beanspruchen.
4. Bleibt das Mitglied auch im Folgejahr der stillen Mitgliedschaft seiner Aufforderung zur Zahlung schuldig, so kann der Vorstand über einen Ausschluss aus dem Verein entscheiden.
§ 3
Zweckgebundene Mittel, Projektbezogene Mittel
1. Lehrer, Erzieher, AG-Leiter u. ä. Personen können über den Förderverein finanzielle Mittel von Institutionen außerhalb des Vereins beantragen. Diese Förderanträge sind vom Vorstand bzgl. des Verwendungszweckes zu prüfen und zu genehmigen.
Die bewilligten Fremdmittel sind dann nach Eingang auf das Vereinskonto
an die Kinder- oder Jugendgruppe weiterzureichen.
§ 4
Kontoführung, Berechtigte
1. Ein Konto (Hauptgeschäftskonto) des Vereins wird bei der
Volksbank Vogtland-Saale-Orla eG in Kaulsdorf geführt.
IBAN: DE12 8709 5824 5041 4451 08
BIC: GENODEF1PL1
1.1 Auszahlungen von diesem Vereinskonto können nach der Zustimmung durch den Vorstand von folgenden Personen getätigt werden:
· Vorsitzender
· 1. und 2. Stellvertreter
· Schatzmeister
1.2 Die Freizügigkeit des Vorstandes beträgt 2.500,- € (zweitausendfünfhundert).
1.3 Über Auszahlungen und Überweisungen in Höhe von bis zu 100,- € (einhundert) kann der Schatzmeister, nach Antragstellung und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Vereins, ohne Rücksprache durch den Vorstand frei entscheiden. Jedoch ist er verpflichtet im Nachgang die Anträge zur nächsten Vorstandsversammlung vorzulegen.
2. Ein zweites Konto (Schuljugendarbeit) wird bei der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt in Kaulsdorf geführt. Es dient dem Zweck der Schuljugendarbeit der Gemeinschaftsschule in Kaulsdorf.
Konto-Nr.: 181 609
IBAN: DE57 8305 0303 0000 1816 09
2.1 Auszahlungen von diesem Vereinskonto können von folgenden Personen getätigt werden.
· Vorsitzender
· und 2. Stellvertreter
· Schatzmeister
Kaulsdorf, 16. April 1996
Änderungen im §2 und §4 am 04.06.2019
Geleistete Mitglieds- und Spendenbeiträge als Zuwendung für unseren gemeinnützigen Verein sind steuerlich abzugsfähig. Wenn gewünscht, stellen wir eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.