Sie möchten Mitglied im Förderverein werden? 

Schon mit 12,-€ Jahresbeitrag, leisten Sie einen Beitrag, von dem unsere Schüler und Schulen profitieren.

Einen Antrag auf Mitgliedschaft finden Sie unter dem Link 
> Download Antragsformular - Mitgliedschaft < auf dieser Seite. 
Diesen Füllen Sie aus und geben ihm im Sekretariat der Schulen ab oder senden ihn an: 

Förderverein der Staatlichen Schulen e.V.
Straße des Friedens 29
07338 Kaulsdorf

Auszug aus der Beitragssatzung/Geschäftsordnung des 

„Förderverein der Staatlichen Schulen in Kaulsdorf/Leutenberg e.V.“

 

§ 1

Jahresbeitrag

Die angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge.

Einzelpersonen:                                                         12,00 €

juristische Personen:

1 – 10 Angestellte:                                                     50,00 €

11 – 50 Angestellte:                                                125,00 €

ab 101 Angestellte:                                                250,00 €

Gebietskörperschaften je Einwohner:               0,15 €

Vereine, Organisationen, Verbände                 12,00 €

Schüler, Auszubildende und Studenten sind beitragsfrei.

 

§ 2

Fälligkeit, Zahlungsweise, Säumigkeit

1. Der Jahresbeitrag wird jeweils bis zum 31. Oktober eines Jahres auf das Vereinskonto überwiesen. (Zahlungsgrund: Beitrag 20..) Der Verein empfiehlt dafür die Einrichtung eines Überweisungsdauerauftrages. 

2. Beginnt eine Mitgliedschaft nicht mit Anfang eines Jahres, so ist ebenfalls der vollständige Jahresbeitrag für das begonnene Jahr zu entrichten. 

3. Erfolgt bis zum genannten Datum (31. Oktober) keine Beitragszahlung, ist der Vorstand verpflichtet dem Mitglied in schriftlicher Form eine Erinnerung zur Beitragszahlung mit einer erneuten Frist zukommen zu lassen. Verstreicht diese Frist ebenfalls ohne eine Beitragszahlung, wechselt die aktive Mitgliedschaft bis zum Ende des laufenden Jahres in eine stille Mitgliedschaft. Das bedeutet: Das Mitglied kann keinen Gebrauch seines Mitbestimmungsrechtes für sich beanspruchen.

4. Bleibt das Mitglied auch im Folgejahr der stillen Mitgliedschaft seiner Aufforderung zur Zahlung schuldig, so kann der Vorstand über einen Ausschluss aus dem Verein entscheiden.
 

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Sollten Sie nicht mehr an einer Mitgliedschaft interessiert sein, bedauern wir das sehr. 

Sie können Ihre Kündigung formlos per schriftlicher Mitteilung einreichen. Die Mitgliedschaft läuft dann automatisch mit Ende des Kalenderjahres aus, in dem gekündigt wurde. 

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